Das Batteriegesetz (BattG) in Deutschland

Seit 2009 regelt das Batteriegesetz (BattG) die ordnungsgemäße Rücknahme, Entsorgung und das Recycling von Batterien und Akkus in Deutschland – basierend auf der EU-Batterierichtlinie. Mit der Aktualisierung im Jahr 2021, bekannt als BattG2, wurden die Anforderungen weiter konkretisiert, um Umwelt und Ressourcen zu schützen.
Das Gesetz betrifft alle Unternehmen, die Batterien oder Akkus erstmals in Deutschland in Verkehr bringen – einschließlich Importeure und Vertreiber von Eigenmarken. Dazu zählen nicht nur klassische Gerätebatterien, sondern auch Fahrzeug- und Industriebatterien.
Im August 2025 treten neue Änderungen zum BattG in Kraft. Wir werden Sie über diese Änderungen informieren und unsere Info-Seite entsprechend anpassen.

Was ist das Batteriegesetz?

Das Batteriegesetz, kurz BattG, gilt seit 2009 und soll die EU-Batterie­Richtlinie 2006/66/EG (BATT) in Deutschland umsetzen. Das Gesetz wurde im Jahr 2021 aktualisiert und wird auch als BattG2 bezeichnet. Durch die Gesetzgebung werden die Inverkehrbringung, die Rücknahme sowie die fach- und umweltgerechte Entsorgung von Batterien und Akkus geregelt.
Das BattG gilt nur in Deutschland, da jedes EU-Mitgliedsland die Richtlinie über eigene Batterie-Gesetzgebungen umsetzt. Ziel ist es, die Rücknahmequoten von Batterien und Akkus mit der Umsetzung der Vorschriften zu steigern. So sollen enthaltene Wertstoffe durch Recyclingverfahren dem Kreislauf wieder zugeführt und gleichzeitig schädliche Stoffe fachgerecht entsorgt werden.

Für wen gilt das Batteriegesetz?

Das BattG ist für alle Unternehmen, die Batterien oder Akkus erstmals in Deutschland in Verkehr bringen, verpflichtend. So müssen sich Hersteller, Inverkehrbringer und Importeure von Batterien und Akkus bei der stiftung ear registrieren. Zudem haben betroffene Unternehmen für die fachgerechte Entsorgung ausgedienter Batterien und Akkus zu sorgen. Auch Vertreiber von Eigenmarken gelten als Hersteller. Somit sind sie ebenfalls zur Registrierung aller Batteriemarken und Batteriearten, die sie in Umlauf bringen verpflichtet.
Das BatterieG schließt sowohl nicht-aufladbare Batterien Primärbatterien als auch aufladbare Batterien, auch als Sekundärbatterien und Akkus bezeichnet, ein. Das gilt sowohl für in den Handel gebrachte als auch für fest verbaute Batterien und Akkus. Batterien werden in drei Klassen unterteilt: Industriebatterien, Fahrzeugbatterien und Gerätebatterien.

So unterscheiden sich die Batterie-Klassen 

Gerätebatterien: Diese Kategorie bezeichnet alle Batterien, die gekapselt sind und sich vom Verbraucher ohne Weiteres in der Hand halten lassen. Auch Industriebatterien, die in Elektro- und Elektronikgeräten für private Haushalte verbaut sind, gelten als Gerätebatterien. 

  • Darunter zählen: Monozellenbatterien (z.B. Typ AA oder AAA), Batterien für Mobiltelefone, tragbare PCs, schnurlose Elektrowerkzeuge, Spielzeuge und Geräte wie elektrische Zahnbürsten oder Rasierer, Knopfzellen (z. B. für Hörgeräte, Armbanduhren) 

Fahrzeugbatterien: Als Fahrzeugbatterien werden alle Batterien für Anlasser, Beleuchtung oder Zündung von Fahrzeugen bezeichnet. Darunter zählen auch Industriebatterien, die nach Typ oder Bauart in Fahrzeugen als Fahrzeugbatterien verbaut sind. 

Industriebatterien: In diese Batterie-Klasse fallen alle Batterien, die rein für industrielle, gewerbliche oder landwirtschaftliche Zwecke, für Elektrofahrzeuge jeder Art oder zum Vortrieb von Hybridfahrzeugen dienen. 

  • Beispielsweise alle Batterien für: Not- oder Reservestromversorgung in Krankenhäusern, Flughäfen oder Büros, den Einsatz in Zügen oder Flugzeugen, Sicherheitssysteme von elektrisch betätigten Türen, Geräte in der Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Anwendungen im Bereich der erneuerbaren Energien 

 

Welche Rolle spielt die stiftung ear? 

Die stiftung ear (stiftung elektro-altgeräte register) agiert als Rolle als gemeinsame Stelle nach § 27 BattG. Sie ist die Behörde zur Umsetzung der Gesetzgebung. Die stiftung übernimmt im Rahmen des Batteriegesetzes zentrale Aufgaben zur Sicherstellung der umweltgerechten Entsorgung von Batterien. Durch die stiftung werden folgende Aufgaben übernommen: 

  • Registrierung von Herstellern: Alle Unternehmen, die von den Verpflichtungen des BattG betroffen sind, müssen sich vorab bei der stiftung ear registrieren. 

  • Führung eines öffentlichen Registers: Die stiftung ear veröffentlicht ein öffentlich zugängliches Verzeichnis aller registrierten Batteriehersteller. So wird Transparenz geschaffen und Überprüfung der Konformität von Herstellern ermöglicht.  

  • Genehmigung von Rücknahmesystemen: Hersteller können eigene Rücknahmesysteme für Altbatterien einrichten. Die stiftung ear ist für die Prüfung und Genehmigung dieser Systeme zuständig und stellt sicher, dass sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. 

 

 

Was ist die Batt-Registrierungsnummer? 

Sie erhalten mit der Registrierung Ihre Batt-Registrierungsnummer. Diese ist eine eindeutige Kennnummer, die der Identifikation des jeweiligen Herstellers. Die Batt-Registrierungsnummer ist gegenüber Behörden, Geschäftspartnern und Kunden anzugeben, um die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen nachzuweisen. Die Batt-Registrierungsnummer setzt sich auch einem Ländercode und einer achtstelligen Ziffernfolge zusammen. So sieht die Kennnummer z.B. aus: DE 12345678. 

BattG: Registrierung und Meldung – Mit uns

Zunächst müssen sich Hersteller, Inverkehrbringer, Importeure sowie beim Direktvertrieb auch ausländische Anbieter von Batterien und Akkus bei der stiftung ear für alle in Verkehr gebrachten Produkte registrieren. Diese Registrierung muss erfolgen, bevor der Vertrieb der Akkus und Batterien begonnen wird.
Bei der Antragstellung zur Registrierung sind alle Unternehmensdaten sowie Informationen zu Marken und Batteriearten anzugeben. Des weiteren ist ein Rücknahmesystem anzugeben. Bei Gerätebatterien geben Sie Name und Anschrift des gewählten Rücknahmesystems. Im Falle von Fahrzeug- oder Industriebatterien geben Sie eine Beschreibung der eingerichteten Rückgabemöglichkeiten ab. Nach erfolgreicher Prüfung der eingereichten Daten durch die stiftung ear erhält der Antragsteller einen Registrierungsbescheid.
Hier kommen wir für Sie ins Spiel. Die Gesetzgebung erlaubt Unternehmen sich dritter Anbieter wie Zentek zu bedienen. Mit unserem Service rund um das BattG übernehmen wir für Sie sämtliche Verpflichtungen. Wir übernehmen die Anmeldung Ihres Unternehmens, kurzfristige Beantragung der Registrierung Ihrer Batterien und Akkus sowie die komplette Korrespondenz mit der stiftung ear. Zudem ist die monatliche Mengenmeldung im Service inkludiert. Sie geben die Mengenmeldung an uns ab und wir leiten diese an das jeweilige Rücknahmesystem weiter. In unserem Fall steht die Stiftung GRS Batterien als Rücknahmesystem zur Verfügung.

Grafische/ Illustrative Darstellung des Zentek Firmengebäudes