Verpackungslizenz online erledigen

Test Handeln, MakelnTest QMS

Vorteile für Kleingewerbe

  • Persönlicher Kundenservice
  • Einfaches Kundenportal
  • Mengenrabatt
  • Nachlizenzieren ohne Mindestumsatz
  • Inkl. Recyclingsiegel

Vorteile für große Mengen*

  • Alle Vorteile der Kleinlizenzierer
  • Anteilige Rückvergütung bei Mindermengen
  • Rechnung pro Monat, Quartal oder Jahr
  • Planmengenanpassung bis zum 15.08.

ab 5.000 € Jahresumsatz oder individueller Rahmenvereinbarung.

Verpackungslizenz, Kalkulator, Papier Pappe Karton Material Verpackung
Papier/Pappe/Karton
kg
Verpackungslizenz, Kalkulator, Kunststoff Material Verpackung
Kunststoff
kg
Verpackungslizenz, Kalkulator, Glas Material Verpackung
Glas
kg
Verpackungslizenz, Kalkulator, Naturmaterial Material sonstiges Material Verpackung
Sonstiges Material
kg
Verpackungslizenz, Kalkulator, Verbunde Material Verpackung
Verbunde
kg
Verpackungslizenz, Kalkulator, Aluminium Material Verpackung
Aluminium
kg
Verpackungslizenz, Kalkulator, Eisenmetall Material Verpackung
Eisenmetall
kg
Verpackungslizenz, Kalkulator, Getraenkekarton Material Verpackung
Getränkekarton
kg

Ihre Lizenzierung für 2025

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Gesamtpreis
0,00 €

Nettopreis zzgl. USt

Hinweis: Das Angebot richtet sich ausschließlich an Gewerbetreibende nach § 7 Verpackungsgesetz. Sie schließen einen Laufzeitvertrag ab, der 3 Monate zum Jahreswechsel kündbar ist.

Key-Facts zur Verpackungslizenz

 

  1. Eine Verpackungslizenz ist für alle Unternehmen erforderlich, die b2c Verpackungsmaterial in Deutschland erstmals in Verkehr bringen.

  2. Die Verpackungslizenz deckt die Kosten der Entsorgung und des Recyclings des Verpackungsmaterials.

  3. Neben dem Erwerb der Verpackungslizenz ist eine Registrierung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister im Portal LUCID notwendig.

  4. Neben der Registrierung bei LUCID müssen bei LUCID regelmäßig Mengenmeldungen abgegeben werden.

  5. Die Nichteinhaltung des Verpackungsgesetzes kann Unternehmen bis zu 200.000 € Kosten und ein Verkaufsverbot nach sich ziehen.

 

Was ist eine Verpackungslizenz?

Die Verpackungslizenz ist eine gesetzlich vorgeschriebene Beteiligung an einem dualen System und die Bezahlung der Entsorgungskosten für Verkaufsverpackungen. In Deutschland gilt das Prinzip der Produktverantwortung: Wer als sogenannter „Erstinverkehrbringer“ Verpackungsmaterial in Umlauf bringt, ist verpflichtet, sich an den Kosten für Sammlung, Sortierung und Recycling zu beteiligen. Unternehmen müssen also in Verkehr gebrachte Verpackung, die beim Endverbraucher landet, lizenzieren.
Die von Ihnen entrichteten Gebühren für die Verpackungslizenzierung fließen in ein duales System, das für eine umweltgerechte Entsorgung und Wiederverwertung sorgt. In jeder Region übernehmen kommunale Entsorgungsunternehmen die Sammlung der Verpackungen über die Gelbe Tonne, den Gelben Sack oder die Altpapiersammlung.
Nach der Sammlung gelangen die Verpackungen in moderne Sortieranlagen, in denen sie nach Materialart und Recyclingfähigkeit getrennt und aufbereitet werden. Anschließend werden die wiederverwertbaren Materialien dem Recyclingprozess zugeführt, um sie in neuen Produkten erneut nutzbar zu machen.

Pakete von Kleingewerben vor weißem Hintergrund

Wer braucht eine Verpackungslizenz?

Gemäß dem Verpackungsgesetz (VerpackG) sind alle Unternehmen verpflichtet, jede Verpackung zu lizenzieren, die sie erstmals in Deutschland in Verkehr bringen. Dies betrifft Hersteller, Importeure, Online-Händler sowie stationäre Händler gleichermaßen. Die Registrierung erfolgt über das LUCID-Portal der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR). Nach erfolgreicher Anmeldung ist eine Beteiligung an einem dualen System erforderlich, um die fachgerechte Entsorgung und das Recycling der Verpackungen zu gewährleisten.
Im VerpackG werden systembeteiligungspflichtige und nicht systembeteiligungspflichtige Verpackungen unterschieden. In beiden Fällen gilt gleichermaßen die Pflicht, dass sie im Verpackungsregister-LUCID zu registrieren sind. Jedoch greift die Pflicht zur Verpackungslizenzierung nur für systembeteiligungspflichtige Verpackungen.
Systembeteiligungspflichtige Verpackungen sind alle, die bei privaten Endverbrauchern anfallen und im dualen System entsorgt werden. Nicht systembeteiligungspflichtige Verpackungen sind Verpackungen, die gewerblich anfallen, Exportverpackungen oder Verpackungen, die nicht über den privaten Endverbraucher in den Markt gelangen.

ZSVR Pflichten für Hersteller, Hersteller/ Verkäufer verpackt Ware

Verpackungslizenzierung in Deutschland

Die Verpackungslizenzierung in Deutschland ist Teil der erweiterten Herstellerverantwortung und soll sicherstellen, dass Verpackungen umweltgerecht entsorgt und recycelt werden. Das Verpackungsgesetz (VerpackG) schreibt vor, dass jeder, der Verpackungen mit Ware befüllt und an Endverbraucher abgibt eine Verpackungslizenz benötigt. Dies gilt für Versandkartons, Produktverpackungen sowie Füllmaterialien. Ziel ist es, die Recyclingquoten zu erhöhen und die Umweltbelastung durch Verpackungsmüll zu reduzieren.
zmart.de gestaltet die Verpackungslizenzierung schnell und unkompliziert. Über unseren Verpackungslizenz-Rechner können Unternehmen ihre Verpackungsmengen erfassen und die Verpackungslizenz-Kosten transparent berechnen. Dank digitaler Prozesse lässt sich die gesamte Lizenzierung innerhalb weniger Minuten abschließen. Wir bieten eine kostengünstige Lösung, um Verpackungen rechtssicher zu lizenzieren. Dank transparenter Preise und einfacher Online-Lösung ist zmart.de ein zuverlässiger Anbieter für Verpackungslizenzierung.

Lizenzierungspflichtigen Materialien und ein leerer Karton

Verpackungslizenz beantragen: So funktioniert es

Der Prozess, eine Verpackungslizenz zu erwerben, ist einfacher als gedacht und kann schnell online erledigt werden:

  • Registrierung im LUCID-Portal: Um Verpackungen zu lizenzieren, ist zunächst die Registrierung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) im LUCID-Portal erforderlich. Dabei geben Sie Ihre Unternehmensdaten an und erhalten eine individuelle LUCID-Registrierungsnummer.
  • Lizenzierung mit einem dualen System: Nach der erfolgreichen Registrierung bei LUCID muss das Verpackungsmaterial lizenziert werden. Hierbei melden Sie die Art und Menge Ihrer in Verkehr gebrachten Verpackungen und zahlen entsprechende Gebühren. Bei zmart.de bieten wir einen einfachen Online-Kalkulator sowie die Lizenzierung von Verpackungen an.
  • Datenmeldung im LUCID-Portal: Abschließend müssen Sie die lizenzierten Verpackungsmengen im LUCID-Portal der ZSVR melden. Diese Meldung stellt sicher, dass Ihre Verpflichtungen gemäß dem Verpackungsgesetz vollständig erfüllt sind. Die gemeldeten Mengen müssen mit den zuvor beim dualen System angegebenen übereinstimmen.
Verpackungslizenzierung Das Wichtigste, Unternehmer bereitet Versand vor, pflegt Daten und Prozesse an einem PC

Verpackungslizenz für Kleingewerbe?

Die Pflicht für eine Verpackungslizenz gilt auch für Kleingewerbe, die Verpackungen erstmals in Verkehr bringen. Das VerpackG sieht keine Untergrenze vor und verpflichtet ebenfalls kleine Unternehmen, ihre Verpackungen zu lizenzieren. Darüber hinaus müssen sich auch kleine Unternehmen bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) im LUCID-Portal registrieren und ihre Verpackungen an einem dualen System beteiligen – unabhängig von der Menge der verwendeten Verpackungen. Dieser Prozess stellt sicher, dass die Entsorgung und das Recycling der Verpackungen ordnungsgemäß erfolgen.
Um die Verpackungslizenz für Kleinunternehmer so einfach und kosteneffizient wie möglich zu gestalten, bietet zmart.de eine schnelle und einfache Online-Lösung an. Eine Verpackungslizenz gibt es bei uns ab nur 49 € pro Jahr. So können Kleinstmengen günstig bei uns lizenziert werden.

Armband in einer lizenzierungspflichtigen Schatulle vor Versand

Vorteile der Online-Lizenzierung


- Verzicht auf lästigen Papierkram, alle Dokumente per E-Mail

  • Zeitersparnis durch Nutzung unseres Services
  • Online-Prozess ohne Telefonate, bei Fragen steht Kundenservice zur Verfügung
  • Eigenständige Kalkulation der Preise, kein Warten auf Angebote
  • Minimaler administrativer Aufwand für mehr Zeitersparnis und weniger Stress
  • Rechtssichere Lizenzierung von Kleinmengen erfüllt Systembeteiligungspflicht
Icon Online-Verpackungslizenzierung - Haken in Medaille

Wer ist die Zentrale Stelle Verpackungsregister und was ist LUCID?

Die Zentrale Stelle Verpackungsregister, kurz ZSVR, ist eine öffentlich-rechtliche Institution, die im Rahmen des Verpackungsgesetzes (VerpackG) in Deutschland eine zentrale Rolle spielt. Sie wurde 2017 gegründet und hat ihren Sitz in Osnabrück. Ihr Hauptzweck ist die Überwachung und Durchsetzung der Vorgaben des VerpackG, das seit dem 1. Januar 2019 gilt. Die ZSVR agiert dabei als neutrale Instanz, die sicherstellt, dass Unternehmen – von großen Konzernen bis hin zu Kleingewerbetreibenden – ihre Verpflichtungen zur Verpackungslizenzierung und -registrierung einhalten.

Die Aufgaben der ZSVR sind:

  • Registrierung von Unternehmen: Sie betreibt das Verpackungsregister LUCID, in dem sich alle Erstinverkehrbringer von Verpackungen anmelden müssen.
  • Überwachung der dualen Systeme: Sie prüft, ob die dualen Systeme (z. B. Der Grüne Punkt) die gesetzlichen Recyclingquoten einhalten und fair arbeiten.
  • Datenmanagement: Die ZSVR sammelt und veröffentlicht Daten zu Verpackungsmengen und Recyclingquoten, um Transparenz zu schaffen.
  • Sanktionierung: Bei Verstößen gegen das VerpackG kann die ZSVR Bußgelder bis zu 200.000 € verhängen oder Vertriebsverbote aussprechen.

Für Kleingewerbetreibende/Unternehmen ist die ZSVR vor allem als die Behörde relevant, bei der sie sich registrieren müssen. Durch die Registrierung bekommen Unternehmen eine Registrierungsnummer. Diese müssen sie bei der Verpackungslizenzierung angeben. So kann das duale System die lizenzierten Verpackungsmengen an LUCID melden. LUCID kontrolliert dann im Anschluss ob das Unternehmen die gleichen Verpackungsmengen gemeldet hat wie das duale System an LUCID.

Ein praktisches Detail: Die ZSVR wurde von den deutschen Wirtschaftskammern und Verbänden ins Leben gerufen, um die Interessen der Wirtschaft mit den Umweltzielen des Gesetzes in Einklang zu bringen. Ihre Arbeit ist öffentlich einsehbar, etwa über die Website www.verpackungsregister.org, wo Unternehmen und Verbraucher Informationen finden können.

Was ist LUCID?

LUCID ist das Online-Verpackungsregister der Zentralen Stelle Verpackungsregister und dient als zentrale Plattform für die Registrierung und Meldung von Verpackungen. Der Name „LUCID“ steht für „Leicht verständlich, umfassend, compliant in Deutschland“ – ein Akronym, das die Zielsetzung der Plattform widerspiegelt. Es wurde entwickelt, um den Prozess der Verpackungsregistrierung für Unternehmen so einfach wie möglich zu gestalten, während gleichzeitig die gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden.

Für Unternehmen ist LUCID mit den folgenden Punkten relevant:

  • Registrierung: Jedes Unternehmen, das Verpackungen in Verkehr bringt, muss sich bei LUCID anmelden. Dazu gehören Name, Adresse, Kontaktdaten und eine Beschreibung der verwendeten Verpackungsarten (z. B. Verkaufs-, Versand- oder Serviceverpackungen). Die Anmeldung ist kostenlos und erfolgt online über die LUCID-Plattform.
  • Registrierungsnummer: Nach der Anmeldung erhalten Sie eine individuelle Registrierungsnummer. Diese Nummer ist essenziell, da Sie sie bei der Lizenzierung Ihrer Verpackungen bei einem dualen System angeben müssen.
  • Mengenmeldungen: Neben der Erstregistrierung müssen Unternehmen regelmäßig ihre Verpackungsmengen melden, insbesondere wenn sie bestimmte Schwellenwerte überschreiten (z. B. 50.000 kg Papier oder 30.000 kg Plastik pro Jahr). Für viele Kleingewerbe ist dies jedoch selten relevant, da ihre Mengen oft darunter liegen.
  • Transparenz: Die Daten in LUCID sind öffentlich einsehbar, was bedeutet, dass Wettbewerber, Kunden oder Behörden überprüfen können, ob ein Unternehmen registriert ist.

Haben Sie Fragen?

Wir helfen Ihnen gerne!

Haben Sie Fragen zu unseren Produkten oder Dienstleistungen? Möchten Sie mehr über unsere Angebote erfahren oder ein individuelles Beratungsgespräch vereinbaren? Unser kompetentes Team steht Ihnen gerne zur Verfügung.

Verpackungslizenzierung in Europa

Die Verpackungslizenzierung in Europa basiert auf der erweiterten Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility, kurz EPR). Sie verpflichtet Hersteller und Importeure, die Verantwortung für die umweltgerechte Entsorgung und das Recycling ihrer Produkte und Verpackungen zu übernehmen. Jedes EU-Mitgliedsland setzt die EPR-Richtlinien individuell um, was zu unterschiedlichen nationalen Vorschriften führt. Unternehmen, die ihre Produkte in mehreren europäischen Ländern vertreiben, sollten die jeweiligen Verpackungsgesetze der Zielländer kennen und beachten.
Ein zentraler Bestandteil der EPR-Compliance ist die EPR-Nummer (European Product Registry Number). Diese dient als Identifikationsmerkmal und ermöglicht es Behörden, die Herkunft und den Vertriebsweg von Produkten nachzuverfolgen. Achtung: Die EPR-Nummer ist nicht unbedingt eine einheitliche Kennzeichnung in ganz Europa. Unterschiedliche EU-Länder haben ihre eigenen EPR-Systeme mit entsprechender Bezeichnung für diese Kennnummer. In Deutschland entspricht die EPR-Nummer der LUCID-Nummer.

Europa Karte mit Stecknadeln - EPR Europa