WEEE – Das Elektrogesetz (ElektroG)

Die WEEE-Richtlinie regelt in Deutschland durch das Elektrogesetz, wie Elektro- und Elektronikgeräte rechtskonform in Verkehr zu bringen sind. Dabei spielt die elektro-altgeräte-register (stiftung ear) eine zentrale Rolle. Die Stiftung überwacht die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und vergibt die WEEE-Nummer. Hersteller und Importeure müssen sich bei der stiftung ear registrieren lassen, bevor sie ihre Geräte in Verkehr bringen dürfen. Fehlt die WEEE-Nummer, drohen rechtliche Konsequenzen oder Verkaufsverbote.
Die Registrierung bei der stiftung ear muss nicht kompliziert sein: Mit unserem WEEE Full Service übernehmen wir die gesamte Registrierung für Sie, inklusive aller Pflichten und Formalitäten. Zudem sind wir von der stiftung ear als Bevollmächtigter anerkannt und berechtigt, alle Aufgaben für ausländische Hersteller zu übernehmen. Setzen Sie also beruhigt auf uns.

WEEE – Was ist das?

WEEE ist die Abkürzung für Waste Electrical and Electronic Equipment – oder auf Deutsch “Elektroschrott”. Elektroschrott bzw. Elektroaltgeräte unterliegen in Deutschland dem Elektrogesetz (ElektroG). Dieses gilt seit 2005 und soll die europäische WEEE-Richtlinie zur Regelung des Inverkehrbringens, der Rücknahme und der Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten umsetzen. Das ElektroG gilt nur in Deutschland, da in jedem EU-Land eigene Gesetzgebungen in Bezug auf die WEE-Richtlinie gelten. Seit dem 1. Januar 2022 gilt die Version des ElektroG3, durch welche die Registrierungspflicht für Hersteller und Inverkehrbringer bei der stiftung ear festgelegt wurde.

Was ist die WEEE-Nummer?

Die WEEE-Nummer bezeichnet die Herstellernummer, die nach der Registrierung bei der stiftung ear vergeben wird und zur Identifizierung des Herstellers dient. Diese Nummer setzt sich aus einem Landeskürzel und eine achtstelligen Ziffernfolge zusammen: WEEE-Reg.-Nr. DE 12345678 ist das festgelegte Format dieser Kennnummer. Laut dem Elektrogesetz ist die WEEE-Nummer auf Rechnungen, Lieferscheinen sowie Angeboten anzugeben – fehlt die WEEE-Registrierungsnummer sind Unternehmen nicht berechtigt, ihre Geräte in Umlauf zu bringen.
Da gemäß § 3 I ElektroG das auf den Markt bringen von Elektrogeräten ohne WEEE-Nummer nicht gestattet ist, sollte die Beantragung der Registrierung bei der stiftung ear frühzeitig erfolgen. Wir haben keinen Einfluss auf die Bearbeitungszeit, welche zwischen Wochen und Monaten variieren kann. Mit der Vergabe und Angabe der WEEE-Nummer wird rechtliche Sicherheit für den Hersteller sowie Transparenz für Käufer und Weiterverkäufer gewährleistet.

Für wen gilt das Elektrogesetz?

Das ElektroG verpflichtet alle Unternehmen, die Geräte unter ihrem Markennamen herstellen und verkaufen sowie Geräte von anderen Anbietern unter ihrem Markennamen weiterverkaufen. Zudem zählen ebenfalls Unternehmen, von denen Geräte mit Hilfe der Fernkommunikationstechnik unmittelbar an Verbraucher in privaten Haushalten in einem anderen EU-Mitgliedsstaat vertrieben werden. Der erstmalige gewerbliche Import von Elektrogeräten nach Deutschland sowie der Export in einen anderen EU-Staat verpflichten zur Einhaltung der Vorgaben des ElektroG. Online-Händler sind in die Gesetzgebung eingeschlossen.
Das ElektroG betrifft alle Geräte, die mit einer Wechselspannung von höchstens 1.000 Volt oder Gleichspannung von höchstens 1.500 Volt betrieben werden. Zudem müssen die Geräte abhängig von elektrischen Strömen oder elektromagnetischen Feldern sein oder der Erzeugung, Übertragung und Messung von elektrischen Strömen und elektromagnetischen Feldern dienen. Unter das ElektroG fallen also neben „klassischen“ Elektrogeräte auch Produkte wie Möbel oder Lifestyle-Produkte mit elektronischen Komponenten.

Was ist die stiftung ear?

Die stiftung ear (stiftung elektro-altgeräte register) agiert als Behörde zur Umsetzung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG). Sie wurde gegründet, um die Einhaltung des Elektrogesetzes zu überwachen und wurde durch das Umweltbundesamt mit der Erfüllung weiter Teile dieses Gesetzes beauftragt. Die stiftung ear registriert Hersteller, die in Deutschland Elektro- oder Elektronikgeräte verkaufen bzw. in Verkehr bringen. Zudem werden durch die Stiftung die Abholung und Aufstellung von Transportbehältnissen auf den Wertstoffhöfen der Städte und Gemeinden koordiniert. So soll für die ordnungsgemäße Umsetzung der europäischen Richtlinie zur Reduktion von Elektroschrott aus nicht mehr benutzten Elektrogeräten (WEEE-Richtlinie) sichergestellt werden.

Die WEEE-Registrierung in Deutschland – Mit uns

Zunächst müssen sich Hersteller, Inverkehrbringer, Importeure sowie beim Direktvertrieb auch ausländische Anbieter von Elektrogeräten bei der stiftung ear für alle Marken und Gerätearten registrieren. Erst nach erfolgter Registrierung dürfen die Geräte in Deutschland erstmalig in Verkehr gebracht bzw. Zum Kauf angeboten werden. Sollten Unternehmen keine Niederlassung in Deutschland haben, sind sie verpflichtet, einen inländischen Bevollmächtigten zu stellen. Alle betroffenen Elektrogräte müssen also bei stiftung ear laut dem ElektroG registriert werden – und so funktioniert es:
Die Gesetzgebung erlaubt Herstellern, sich Anbietern wie Zentek zu bedienen, um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen. Wir übernehmen sämtliche Verpflichtungen, die das deutsche ElektroG an Sie stellt und erleichtern Ihnen die Registrierung Ihrer Elektrogeräte mit unserem WEEE Full Service. Wir übernehmen alle benötigten Hinterlegungen bei der stiftung ear – von er Registrierung bis hin zur Stellung der insolvenzsicheren Garantie. Haben Sie ebenfalls Verpflichtungen im Ausland, können wir als WEEE-Bevollmächtigter Ihnen auch Lösungen anbieten. Wir decken für unsere Kunden mit Sitz im Ausland alle Rechte und Pflichten gegenüber der stiftung ear ab.

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Was ist die Insolvenzsichere Garantiehinterlegung? 

Wir übernehmen für unsere Kunden die Hinterlegung der insolvenzsicheren Garantie. Die insolvenzsichere Garantie, im Sinne des Elektrogesetzes (ElektroG) dient der dauerhaften Sicherstellung von Rücknahme und Entsorgung von Elektroaltgeräten. Die Kosten für die Abholung und Verwertung von alten Elektrogeräten vom Endverbraucher (B2C) werden durch die Hersteller getragen. Somit fungiert die insolvenzsichere Garantie als finanzielle Sicherheit, die vom Hersteller für seine in Verkehr gebrachten Geräte dauerhaft zu hinterlegen ist.  

Diese Garantie greift, wenn entsprechende Unternehmen nicht mehr zur Rücknahme und Entsorgung der Altgeräte verpflichtet werden können. Ein Bespiel dafür ist der Fall einer Insolvenz. Dann wird die Abholung und Entsorgung der Geräte durch einen öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger übernommen und mit den hinterlegten Geldern aus der insolvenzsicheren Garantie bezahlt. 

 

Erfüllung des § 17 Rücknahmeverpflichtung 

Inverkehrbringer von Elektrogeräten sind an eine Rücknahmeverpflichtung gebunden. Dies gilt für Vertreiber mit Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 qm. Vertreiber von Lebensmitteln mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern, die mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte verkaufen, sind eingeschlossen. Diese Verpflichtung beinhaltet: 

  • bei der Abgabe eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes an einen Endnutzer ein Altgerät des Endnutzers der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, am Ort der Abgabe oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen
  • Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer 25 cm sind, in haushaltsüblichen Mengen entweder im Einzelhandelsgeschäft oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen; wobei die Rücknahme nicht an den Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes geknüpft sein darf
  • die Rücknahme im Falle des Distanzhandels (Onlinehandel) durch geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum jeweiligen Endnutzer zu gewährleisten

 

Wichtiges kompakt erklärt:

Monatliche Mengenmeldung an die stiftung ear 

Hersteller bzw. Inverkehrbringer müssen monatlich die in Verkehr gebrachte und verkaufte Mengen an Elektrogeräten des Vormonats an die stiftung ear melden. Mit uns als Partner melden Sie uns diese Angaben und wir geben sie an die stiftung weiter. Mit dem Full Service-Vertrag ermöglichen wir Ihnen eine schnelle und einfache Mengenmeldung über einen Meldelink von uns. Wir übernehmen die Weiterleitung an die stiftung ear. Haben Sie sich für einen Garantie- und Entsorgungsvertrag entschieden, müssen Sie als Hersteller die Meldung selbst tätigen. 

 

Abwicklung der ear-Abholkoordination 

Alte Elektro aus privaten Haushalten dürfen nicht gemeinsam mit dem Hausmüll oder Sperrmüll entsorgt werden. Hierfür müssen öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (örE) Sammelstellen einrichten, an denen Elektroaltgeräte von Endverbrauchern angeliefert werden können. Nach der Abgabe einer Vollmeldung wird durch die stiftung ear ermittelt, welcher Hersteller für die Abholung der Altgeräte verantwortlich ist. 

Auf unseren Service bezogen wird Kunden je nach Mengenmeldung, ein Container zur Entsorgung von Elektrogeräten zugeteilt. Wir bekommen von der stiftung den Auftrag, dass der jeweilige Container abgeholt werden muss. In unserem Full Service regeln wir für Sie die Disposition, Koordination und Entsorgung. 

 

B2B Rücknahmekonzept im Rahmen der WEEE-Registrierung 

Hersteller von Elektrogeräten, die nicht in privaten Haushalten genutzt werden (B2B-Geräte), sind verpflichtet, diese vom Endverbraucher zurückzunehmen. Hierfür ist eine zumutbare Möglichkeit zur Rückgabe zu schaffen. Es muss eine konkrete Ausgestaltung der geschaffenen Rückgabemöglichkeiten beschrieben werden. Sollten keine zumutbaren Rückgabemöglichkeiten zur Verfügung stehen, übernehmen wir für Sie mit unserem Rücknahmekonzept diese gesetzliche Rücknahmeverpflichtung. Sobald der Registrierungsantrag gestellt wird, muss das Rücknahmekonzept hinterlegt werden. 

  

Abgabe der Jahresstatistik 

Die Jahresstatistik muss einmal jährlich von jedem registrierten Hersteller bzw. Bevollmächtigten bei der stiftung ear abgegeben werden. Sie erhalten im Portal der stiftung ear gegen Anfang Februar eine Mitteilung für die Abgabe der Jahresstatistik. Diese muss bis zum 30. April für das Vorjahr abgegeben werden. Nach der Frist werden die Mitteilungen durch die stiftung ear geprüft und an das Umweltbundesamt weitergeleitet. In der Jahresstatistik werden pro Geräteart die Rücknahmemengen und Recyclingangaben bzw. Verwertungsquoten der entsorgten Geräte angegeben. Die Abgabe der Jahresstatistik ist Teil unseres Full Service-Vertrages, mit dem die fristgerechte Mitteilung erfolgt. Wird die Abgabefrist für die Jahresstatistik versäumt, drohen Bußgelder.

WEEE-Registrierung mit einem Bevollmächtigten

Befindet sich das Unternehmen, welches Elektrogeräte in Deutschland in Verkehr bringt, im Ausland kann die Registrierung nicht selbst vorgenommen werden. In diesem Fall wird ein in Deutschland ansässiger Bevollmächtigter benötigt, durch welchen die gesetzlichen Verpflichtungen übernommen werden. Mit der Beauftragung eines Bevollmächtigten in Deutschland, und der entsprechenden Bestätigung durch die stiftung ear, werden die gesetzlichen Verpflichtungen auf den inländischen Bevollmächtigten übertragen. Wir sind von der stiftung ear als Bevollmächtigter anerkannt und berechtigt, alle Aufgaben für ausländische Hersteller zu übernehmen: Setzen Sie auf uns und nutzen Sie unseren WEEE Full Service.