PPWR – Alles, was Unternehmen wissen müssen
Die Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) ist eine neue EU-Verordnung, die die Verpackungswirtschaft nachhaltig verändern wird. Sie trat am 11. Februar 2025 in Kraft und wird ab dem 12. August 2026 verbindlich. Ihr Ziel ist es, Verpackungsabfälle zu reduzieren, die Kreislaufwirtschaft zu fördern und die Recyclingfähigkeit von Verpackungen zu verbessern. Für Unternehmen, die Verpackungen produzieren, importieren oder vertreiben, bringt die PPWR weitreichende Änderungen und neue Pflichten mit sich. Auf dieser Seite erfahren Sie, was die Verordnung bedeutet, wer betroffen ist und welche praktischen Schritte Sie unternehmen müssen, um die Anforderungen zu erfüllen.
Was ist die PPWR?
Die PPWR löst die bisherige EU-Verpackungsrichtlinie ab und schafft einheitliche Regelungen für Verpackungen und Verpackungsabfälle in allen EU-Mitgliedstaaten. Sie verfolgt folgende Ziele:
- Reduzierung von Verpackungsabfällen: Weniger Verpackungsmaterial und Verbot von unnötigen Verpackungen.
- Verbesserung der Recyclingfähigkeit: Alle Verpackungen müssen bis 2030 recycelbar sein.
- Förderung der Kreislaufwirtschaft: Mehr Einsatz von recycelten Materialien und bessere Sammel- und Recyclingsysteme.
Die Verordnung gilt direkt in der gesamten EU und betrifft alle Unternehmen, die Verpackungen in Verkehr bringen – unabhängig von ihrer Größe oder Branche. Besonders Online-Händler stehen im Fokus: Sie müssen sicherstellen, dass ihre Verpackungen aus recycelbaren Materialien bestehen und die Verpackungsgrößen auf ein Minimum reduziert werden, um Materialverschwendung zu vermeiden.
Wer ist von der PPWR betroffen?
Die PPWR-Verordnung richtet sich an sämtliche Unternehmen, die Verpackungen in Verkehr bringen oder nutzen. Dazu zählen unter anderem Onlinehändler, die insbesondere beim grenzüberschreitenden Versand innerhalb der EU tätig sind, ebenso wie Hersteller, die Produkte mit Verpackung vertreiben, sowie Importeure, die verpackte Waren aus Drittländern in die EU einführen. Auch Marktplatz-Verkäufer und Anbieter von Dropshipping-Lösungen fallen unter die Regelung. Hinzu kommen Gastronomiebetriebe mit To-Go- oder Lieferangeboten sowie Verpackungshersteller und Dienstleister.
Gerade für Onlinehändler ergeben sich aus der PPWR neue Herausforderungen. So müssen sie zukünftig strengere Anforderungen bei der Gestaltung ihrer Versandverpackungen einhalten, etwa im Hinblick auf die Recyclingfähigkeit oder den Einsatz bestimmter Materialien. Auch die Verpflichtung zur Benennung eines bevollmächtigten Vertreters für den Versand in EU-Länder, in denen kein eigener Unternehmenssitz besteht, gehört zu den Neuerungen.
Praktische Verpflichtungen der PPWR für Unternehmen
Die PPWR in ihren führt in ihren § Artikeln eine Reihe konkreter Anforderungen ein, die Unternehmen umsetzen müssen. Hier sind die wichtigsten Pflichten im Überblick:
1. Recyclingfähige Verpackungen gestalten
- Bis 2030 müssen alle Verpackungen so konzipiert sein, dass sie vollständig recycelbar sind.
- Recyclingorientierte Gestaltung: Verpackungen sollten aus trennbaren Komponenten bestehen, die einzeln recycelbar sind, basierend auf etablierten Sammel-, Sortier- und Recyclingprozessen.
- Das erfordert oft eine Anpassung der Materialien oder eine Neugestaltung der Verpackungen, z. B. durch den Verzicht auf schwer trennbare Materialkombinationen.
2. Recyclingquoten einhalten
- Die PPWR legt verbindliche Zielvorgaben für das Recycling von Verpackungsmaterialien fest.
- Unternehmen müssen nachweisen, dass ein bestimmter Anteil ihrer Verpackungen recycelt wird und recycelte Materialien in neuen Verpackungen verwendet werden.
3. Technische Dokumentation und Konformitätserklärung
- Unternehmen müssen eine technische Dokumentation erstellen, die zeigt, dass ihre Verpackungen den PPWR-Anforderungen entsprechen.
- Zusätzlich ist eine Konformitätserklärung erforderlich, die die Einhaltung der Vorschriften bestätigt.
4. Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR)
- Unternehmen tragen die Verantwortung für die Entsorgung und das Recycling ihrer Verpackungen.
- Dazu gehört die Anmeldung in nationalen Verpackungsregistern (z. B. LUCID in Deutschland), die Zahlung von Entsorgungsgebühren und die regelmäßige Berichterstattung über Verpackungsmengen.
5. Kennzeichnungspflichten
- Verpackungen müssen klar gekennzeichnet sein, um Verbraucher über die Recyclingfähigkeit und die richtige Entsorgung zu informieren.
- Oft ist ein QR-Code mit weiteren Informationen erforderlich.
6. Datenerfassung und Mengenmeldung
- Unternehmen müssen genau dokumentieren, welche Verpackungsmengen sie in Verkehr bringen, und diese Daten regelmäßig melden.
- Für kleinere Unternehmen gibt es Erleichterungen, die Dokumentationspflicht bleibt jedoch bestehen.
Hier finden Sie deutlich tiefergehende Informationen darüber, welche Pflichten die PPWR für Ihr Unternehmen bereithält und wie Sie sich darauf vorbereiten können.
Was ist die Konformitätserklärung im Rahmen der PPWR?
Die PPWR verlangt in Artikel 39 für Verpackungen eine sogenannte Konformitätserklärung. Dabei handelt es sich um eine umfassende Selbsterklärung seitens des Herstellers bzw. Inverkehrbringers, dass die verpackungsrechtlichen Vorschriften ordnungsgemäß erfüllt werden.
Mit der PPWR wird für Verpackungen erstmalig ein Konformitätsbewertungsverfahren eingeführt. Inverkehrbringer (Erzeuger, Hersteller, Importeure) haben, bevor ihre Verpackungen in Umlauf gebracht werden, ab dem 12. August 2026 das Bewertungsverfahren nach Anhang VII der Verordnung durchzuführen. Somit soll die Einhaltung der verschiedenen Design- und Kennzeichnungspflichten bewertet und dokumentiert werden.
Um dieses Bewertungsverfahrens abzuschließen, ist eine EU-Konformitätserklärung für die Verpackung gemäß Anhang VIII auszustellen. Diese ist bei Aufforderung entsprechenden Behörden zur Kontrolle vorzulegen.
PPWR: Neue Entwicklungen und Herausforderungen
Laut aktuellen Berichten und Analysen zur PPWR gibt es weitere wesentliche Entwicklungen:
- Pflicht zur Wiederverwendbarkeit: Bestimmte Verpackungsarten, insbesondere im Online-Handel und in der Gastronomie, müssen in Zukunft wiederverwendbar sein.
- Strengere Plastikvorgaben: Einige Kunststoffverpackungen werden schrittweise verboten, insbesondere nicht recycelbare Verbundmaterialien.
- Digitalisierung der Nachweise: Unternehmen müssen zunehmend digitale Nachweise für die Recyclingquoten und Materialzusammensetzungen bereitstellen.
- Vereinfachte Genehmigungsverfahren: Kleinere Unternehmen könnten von vereinfachten Berichtspflichten profitieren, um den administrativen Aufwand zu reduzieren.
Auswirkungen auf die Logistikbranche
Besonders betroffen ist die Logistikbranche, da Verpackungen für den sicheren Transport von Waren unerlässlich sind. Unternehmen müssen hier innovative Lösungen entwickeln, um die PPWR-Standards einzuhalten und gleichzeitig den Schutz der Produkte zu gewährleisten.
Gut zu wissen: Wichtige Punkte in der PPWR:
Rezyklat-Mindestanteile in Kunststoffverpackungen werden verpflichtend:
Mit der PPWR müssen Hersteller festgelegte Anteile an recyceltem Kunststoff in Verpackungen integrieren. Diese Mindestquoten für Rezyklate sind festgelegt mit:
- 30 % für PET-Flaschen ab 2025
- 35 % für Kunststoffverpackungen insgesamt ab 2030
- 50 % für Einwegverpackungen aus Kunststoff ab 2040
Besagte Mindestquoten werden Schritt für Schritt erhöht und variieren nach Verpackungstyp. Die Vorgaben verfolgen das Ziel, die Abhängigkeit von Primärrohstoffen zu verringern und das Kunststoffrecycling zu stärken. Die Einhaltung dieser Quoten muss dokumentiert und nachgewiesen werden.
Verbot bestimmter Einwegverpackungen
Ab dem 1. Januar 2030 dürfen bestimmte Verpackungsformate nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Die PPWR baut damit auf der EU-Richtlinie über Einwegkunststoffe auf. Verbote für die Verwendung von Einwegplastikverpackungen werden ergänzt. Betroffen ab 01. Januar 2030 sind:
- Einweg-Umverpackungen aus Kunststoff zur Bündelung von Waren an der Verkaufsstelle
- Einwegkunststoffverpackungen für frisches, unverarbeitetes Obst und Gemüse unter 1,5 kg
- Einwegkunststoffverpackungen für Lebensmittel und Getränke, die vor Ort verzehrt werden
- Einwegkunststoffverpackungen für Einzelportionen von Würzmitteln, Gewürzen, Soßen, Kaffeesahne und Zucker
- Einwegverpackungen im Hotel, z. B. Hygieneartikel
- Sehr leichte Kunststofftragetaschen unter 15µm
Kompostierbare Verpackungen
PPWR verlangt ab dem 12. Februar 2028, dass bestimmte Verpackungen kompostierbar sein müssen. So sollen mehr biologisch abbaubare Verpackungen in Umlaufgebracht werde. Zu den betroffenen Produkten gehören Teebeutel, Kaffeepads sowie Aufkleber für Obst und Gemüse.
Weitere Anwendungen dieser Vorgabe können durch einzelne Mitgliedsstaaten vorgeschrieben werden: Beispielsweise Müllsäcke für Bioabfälle oder Kaffeekapseln. Dies trifft zu, wenn eine Sammel- und Entsorgungsinfrastruktur vorhanden ist und weitere Anforderungen erfüllt sind.
Kennzeichnung von Verpackungen und Transparenz
Laut PPWR sind ab dem 12. August 2028 Verpackungen klar mit einer einheitlichen bzw. abgestimmten Kennzeichnung zu versehen. Diese Maßnahme soll Verbraucher über die Recyclingfähigkeit und den korrekten Entsorgungsweg informieren. Das dient der Erleichterung von Recycling und reduziert die Menge an unsachgemäß entsorgten Verpackungsabfällen.
Wie können Sie sich auf die PPWR vorbereiten?
Um die Anforderungen der PPWR fristgerecht zu erfüllen, sollten Sie folgende Schritte unternehmen:
- Bestandsaufnahme durchführen: Prüfen Sie Ihre aktuellen Verpackungen auf Recyclingfähigkeit und PPWR-Konformität.
- Verpackungen anpassen: Investieren Sie in nachhaltige Materialien und optimierte Designs.
- Dokumentation erstellen: Bereiten Sie die technische Dokumentation und die Konformitätserklärung vor.
- Registrierung sicherstellen: Melden Sie sich in den nationalen Verpackungsregistern an und klären Sie die Gebührenstruktur.
- Mitarbeiter schulen: Informieren Sie Ihr Team über die neuen Anforderungen und deren Umsetzung.
Die frühe Anpassung an die PPWR-Vorgaben kann nicht nur Strafen vermeiden, sondern auch Wettbewerbsvorteile schaffen. Nachhaltige Verpackungen und ein effizientes Recyclingmanagement werden zunehmend als Markenzeichen für verantwortungsbewusste Unternehmen betrachtet.