Lucid Verpackungsregister: alle Infos & Anleitung

Das LUCID Verpackungsregister ist das von der Zentralen Stelle (ZSVR) ins Leben gerufene Register. In dem Register enthalten sind die Firmen die in Deutschland erstmalig Verpackungen in Verkehr bringen. Das Register ist zudem öffentlich einsehbar. So kann jeder sehen welche Unternehmen sich registriert haben. Zusätzlich zu der Registrierung müssen Unternehmen über das LUCID Verpackungsregister ihre in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen melden. Neben den Inverkehrbringern, müssen auch die dualen Systeme, die bei ihnen lizenzierten Verpackungsmengen an das LUCID Verpackungsregister melden.

Was ist das Verpackungsregister LUCID?

LUCID ist ein öffentliches Online-Verpackungsregister, das durch die ZSVR zur Umsetzung und Kontrolle des VerpackG geschaffen wurde. So sollen Inverkehrbringer von verpackten Produkten erfasst werden. Diese Erfassung dient der Überwachung der Verpflichtungen zur Verpackungslizenzierung im Rahmen des VerpackG. Das LUCID-Register ist also eine Datenbank, in welcher Informationen zu Herstellern, Marken und Verpackungen erfasst und an die Zentrale Stelle geleitet werden. Erforderliche Daten zu Verpackungen schließen Materialart, Menge und Verwertungsnachweise ein.
Um für mehr Transparenz zu sorgen, ist das Verpackungsregister-LUCID öffentlich einsehbar. Hierbei werden allerdings nicht alle Angaben der registrierten Inverkehrbringer veröffentlicht, lediglich die, die durch §9 des VerpackG festgelegten Daten. Diese sind:

  • Nummer der Registrierung
  • Datum der Registrierung
  • Name, Adresse und Kontaktdaten des Unternehmens
  • Markennamen, unter denen systembeteiligungspflichtige Verpackungen in Verkehr gebracht werden
Verpackungslizenzierung, Grafische Darstellung zur Systembeteiligungsbestätigung

Wer muss sich im LUCID Verpackungsregister re­gis­trie­ren?

Jeder, der Verpackungen in Deutschland in Umlauf bringt, muss sich im LUCID-Verpackungsregister registrieren. Diese Unternehmen werden als Erstinverkehrbringer oder Inverkehrbringer bezeichnet. Erstinverkehrbringer bzw. Hersteller sind also alle Unternehmen, die mit Ware befüllte Verpackungen erstmals gewerbsmäßig in Deutschland in Verkehr bringen oder nach Deutschland importieren.
Gemäß den gesetzlichen Vorschriften des Verpackungsgesetzes sind die LUCID-Registrierung, Verpackungslizenzierung und die dazugehörige Meldung von Verpackungsdaten verpflichtend. Laut dem VerpackG dient eine Verpackung dem Schutz und Transport, der Handhabung oder Darbietung der verkauften Ware.

Onlinehändler, Produzenten, Importeure, Hersteller, Groß-, Mittel-, und Kleingewerbe müssen sich bei LUCID registrieren

Was ist die LUCID-Nummer?

Die LUCID-Nummer ist eine Identifikationsnummer, die bei der Registrierung im Verpackungsregister vergeben wird. Sie dient der Registrierung bei einem dualen System und als Nachweis, dass das Unternehmen den Verpflichtungen des VerpackG nachkommt. Nicht selten ist es erforderlich, die LUCID-Nummer bei Behörden oder Geschäftspartnern anzugeben. So lässt sich die ordnungsgemäße Lizenzierung bestätigen.
Direkt nach der Registrierung erhalten Sie eine Bestätigung sowie Ihre LUCID-Nummer. Die Nummer ist dann sofort gültig, sodass Sie sich im Anschluss bei einem dualen System registrieren können. Bei der LUCID-Registrierungsnummer gibt es ein festgelegtes Format – welches aus dem Länderkürzel sowie einer 13-stelligen Zahlenfolge besteht und wie folgt aussieht: DE 1234567890987. Zu finden ist die LUCID-Nummer im Dashboard Ihres LUCID-Kontos.

Welche Verpackungen sind bei LUCID zu registrieren?

Grundsätzlich müssen alle Verpackungen, die in Deutschland in Verkehr gebracht werden, bei LUCID registriert werden. Jedoch müssen nicht alle auch bei einem dualen System lizenziert werden. Das Verpackungsgesetz unterscheidet systembeteiligungspflichtige und nicht systembeteiligungspflichtige Verpackungen.
Systembeteiligungspflichtige Verpackungen sind alle, die bei privaten Endverbrauchern anfallen. Nicht systembeteiligungspflichtige Verpackungen fallen gewerblich an, sind Exportverpackungen oder Verpackungen, die nicht über den privaten Endverbraucher in den Markt gelangen.
In beiden Fällen gilt gleichermaßen die Pflicht, dass sie im Verpackungsregister-LUCID zu registrieren sind. Jedoch greift die Pflicht zur Verpackungslizenzierung nur für systembeteiligungspflichtige Verpackungen.

Nach beantragen der LUCID-NUMMER - Unternehmer verschickt verpacktes Produkt

Verpackungen, die beim Endverbraucher anfallen (systembeteiligungspflichtig):

  • Verkaufsverpackungen
  • Versandverpackungen
  • Umverpackungen
  • Serviceverpackungen (wenn nicht vorbeteiligt) die meist bei Endverbrauchern als Abfall anfallen

Verpackungen, die nicht beim Endverbraucher anfallen (nicht systembeteiligungspflichtig):

  • Einweggetränkeverpackungen mit Pfandpflicht
  • Transportverpackungen
  • Mehrwegverpackungen
  • Verkaufsverpackungen und Umverpackungen, welche nach Gebrauch nicht typischerweise bei Endverbrauchern als Abfall anfallen

LUCID-Registrierung und LUCID-Nummer beantragen

Streng genommen wird die LUCID-Nummer nicht beantragt, da sie unmittelbar mit der Registrierung im Verpackungsregister LUCID ausgestellt wird.
1. Hersteller auswählen
Bei der Anmeldung im LUCID-Portal der ZSVR beginnen Sie diese als „Hersteller“. Unter diese Kategorie fallen unter anderem Produzenten von Waren, Vertreiber, Importeure sowie Online- und Versandhändler.
2. Logindaten erstellen
Sie geben den Unternehmensnamen, Ihre Kontaktdaten an und wählen ein Passwort aus. Bei der Registrierung müssen Sie wichtige Daten zu Ihrem Unternehmen angeben.
3. Login bestätigen
Nachdem Sie die Logindaten eingegeben haben bekommen Sie eine Email zugeschickt. Bestätigen Sie dort die Erstellung des Logins. Ab jetzt haben Sie 7 Tage Zeit um die Registrierung abzuschließen. Andernfalls werden Ihre Daten wieder gelöscht. In dem Fall starten Sie wieder mit Schritt 1.
4. Unternehmensdaten angeben
Jetzt müssen Sie noch einige Daten angeben. Das sind zum einen allgemeine Daten wie Adresse, Telefonnummer, Ihre Umsatzsteueridentifikationsnummer oder Steuernummer. Dann müssen Sie angeben welche Verpackungsarten Ihr Unternehmen in Verkehr bringt. Verpackungen mit Systembeteiligungspflicht und Verpackungen ohne Systembeteiligungspflicht. Wählen sie das zutreffende jeweils aus. Danach geht es um Markennamen. Hier sind die Markennamen, die auf der Verpackung Ihrer Waren erkennbar anzugeben. Gibt es keinen Markennamen auf der Verpackung, hinterlegen Sie Ihren Unternehmensnamen. Sollte es sich um vorbeteiligte Serviceverpackungen handeln, geben Sie den Unternehmensnamen Ihres Lieferanten/Großhändlers an.
5. Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie Ihre Registrierungsnummer.
Die Registrierungsnummer müssen Sie Ihrem dualen System melden. Denn damit muss das duale System Ihre lizenzierten Mengen zusätzlich an LUCID melden.
Hier geht es zur Registrierung bei LUCID.

Zmart Kundenportal für Einsicht nach der Lizenzierung

LUCID-Verpackungsregister: Kosten

Die Registrierung im LUCID-Verpackungsregister der ZSVR ist für Hersteller bzw. Erstinverkehrbringer kostenfrei. Auch die Übermittlung von Daten und alle damit verbundenen Schritte verursachen keine Gebühren.
Die Kosten, die mit dem Inverkehrbringen verbunden sind, hängen mit der Verpackungslizenzierung zusammen. Das liegt daran, dass die Kosten der Lizenzierung von Verpackungen zur Deckung der Entsorgungskosten durch duale Systeme gedeckt werden.
Um einen schnellen Überblick über die Kosten der Verpackungslizenzierung zu erhalten, steht Ihnen der zmart Online-Kalkulator zur Verfügung.

zmart Online-Kalkulator
LUCID Registrierung Kosten

LUCID-Verpackungsregister für Kleinunternehmer

Wie bereits geklärt, müssen sich alle Unternehmen, die Verpackungen erstmals in Deutschland in Verkehr bringen, bei LUCID registrieren. Davon sind Groß-, Mittel- und Kleingewerbe gleichermaßen betroffen, unabhängig von Größe und Umsatz des Unternehmens. Hier sieht das VerpackG keine Kleinstmengenregelung oder umsatzabhängigen Unterschiede vor. Freiberufler und Einzelhändler unterliegen den Pflichten des Verpackungsgesetzes. Das bedeutet, selbst Kleinstmengen an Verkaufs-, Versand- oder Serviceverpackungen müssen registriert werden.

Wie betrifft LUCID Amazon, Ebay, Etsy & Co.?
Auch Produkte, die über Onlineshops wie eBay, Amazon, Etsy oder Alibaba an deutsche Kunden verkauft werden, unterliegen der Pflicht zur Registrierung. Diese Registrierungspflicht gilt auch für Online-Händler, wenn diese in Deutschland Verpackungen erstmals in Verkehr bringen. Dies ist unabhängig davon, ob sie ihren Sitz im In- oder Ausland haben.

Verpackungsgesetz Regelung Anwendungsfall Dropshipping

Welche Mengen- und Datenmeldungen sind bei LUCID Pflicht?

Bringen Sie Verpackungen mit Systembeteiligungspflicht in Verkehr? Dann müssen Sie regelmäßig Ihre Verpackungsmengen melden – nicht nur bei Ihrem dualen System, sondern auch im Verpackungsregister LUCID. Jede Datenmeldung an das duale System ist also unverzüglich auch 1:1 im Verpackungsregister LUCID zu hinterlegen. Der Melderhythmus ist jeweils abhängig vom Systembeteiligungsvertrag – z. B. monatliche, quartalsweise oder jährliche Meldungen zu den Verpackungsmengen.
Gibt es keine vertraglich festgelegten Meldezeiträume, müssen Sie im Verpackungsregister LUCID zumindest die Gesamtmengen aus Ihrem Systembeteiligungsvertrag als jährliche Planmenge angeben. Eine Meldung der Verpackungsmengen muss auch bei Abschluss oder Verlängerung Ihres Systembeteiligungsvertrages im Verpackungsregister abgegeben werden.
Planmengenmeldung ist die initiale Meldung. Diese ist auf das folgende Kalenderjahr bezogen. Damit melden Sie Ihre geplanten Verpackungsmengen. Die Abgabe dieser Planmenge für das Folgejahr lässt sich nur bis zum 31. Dezember des aktuell laufenden Jahres angeben. Nach Ablauf dieser Frist wird Ihre Planmenge als Unterjährige Mengenmeldung hinterlegt.
Bei der Jahresabschlussmengenmeldung handelt es sich um die Istmengenmeldung für das zurückliegende Kalenderjahr. Durch sie melden Sie Ihre gesamten in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen eines Jahres. Diese kann für das Vorjahr nur bis zum 15. Mai abgegeben werden. Nach diesem Stichtag hinterlegen Sie Ihre Ist-Mengen bitte als Nachtragsmengenmeldung.

Welche Strafen gibt es bei Nicht-Registrierung?

Das Verpackungsregister LUCID und das Verpackungsgesetz (VerpackG) sind eng miteinander verknüpft, da das Online-Register der Umsetzung des Gesetzes dient. Die Pflicht, erstmals in Umlauf gebrachte Verpackungen zu registrieren, ist also in jedem Fall bindend. Wenn Sie sich als Inverkehrbringer von Verpackungen nicht bei LUCID registrieren, verstoßen Sie gegen das VerpackG. Somit gilt ein Verkaufsverbot der entsprechenden Verpackungen. Der Verstoß kann rechtliche Konsequenzen und finanzielle Sanktionen nach sich ziehen. Stellt die Zentrale Stelle beispielsweise fest, dass ein Unternehmen kein oder zu wenig Verpackungsmaterial lizenziert hat, kann dies mit Geldbußen von bis zu 200.000 Euro geahndet werden.

Strafen bei nicht Registrierung - LUCID

Österreich

In Österreich müssen Hersteller und Importeure Verpackungen lizenzieren, um Entsorgung und Recycling zu finanzieren. Das eigene System unterscheidet sich vom deutschen LUCID-Register. Das Verpackungsgesetz (VerpackG) ist die maßgebliche Regelung, und die Verpackungsregistrierung erfolgt durch Organisationen wie ARA und Interseroh Austria GmbH.

Frankreich

Hersteller und Importeure von Verpackungen in Frankreich sind dazu verpflichtet, ihre Verpackungen ebenfalls zu lizenzieren. Hier sind Organisationen CITEO und Adelphe für die Verpackungsregistrierung und -lizenzierung verantwortlich. Unternehmen, die Verpackungen auf den französischen Markt bringen, müssen sich bei einer dieser Organisationen registrieren.

Europäische Union

Bisher setzen EU-Länder EU-Richtlinien in nationales Recht um, was zu unterschiedlichen Regelungen führt. Die EU strebt eine Harmonisierung von Umweltstandards an, darunter die Verpackungsrichtlinie (94/62/EG) und das Kreislaufwirtschaftspaket. Diese legen Anforderungen an das Verpackungsmanagement und Recycling in den Mitgliedstaaten fest

Vereinigte Staaten

In den USA gibt es weder ein Verpackungsregister wie LUCID noch bundesweite Vorschriften zur Verpackungsregistrierung und -lizenzierung. Die Regulierung liegt in der Verantwortung der Bundesstaaten und kann stark variieren. Einige haben "Extended Producer Responsibility" (EPR)-Gesetze für die Entsorgung und das Recycling von Verpackungsabfällen.

FAQ LUCID-Informationen

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Wer ist die Zentrale Stelle Verpackungsregister?

Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) wurde am 15. Mai 2017 als private Stiftung gegründet. Seit 2019 ist sie die offiziell beauftragte Behörde zur Kontrolle der Einhaltung des Verpackungsgesetzes (VerpackG).
Die Zentrale Stelle Verpackungsregister soll für mehr Transparenz und einen faireren Wettbewerb sorgen. Sie untersteht der Aufsicht des Umweltbundesamts. Ein Instrument um die Einhaltung des Verpackungsgesetzes zu überwachen ist das öffentliche Verpackungsregister LUCID. Dieses Register dient der umfassenden Erfassung von Inverkehrbringern und Verpackungsinformationen. Sowohl von Inverkehrbringern, als auch von den dualen Systemen.

Wesentliche Aufgaben der ZSVR:

  • Registrierung aller Hersteller von verpackten Waren im LUCID Verpackungsregister
  • Entgegennehmen und Prüfen der Mengen- bzw. Datenmeldungen von Herstellern
  • Prüfung und Anordnung von Vollständigkeitserklärungen
  • Veröffentlichung der Hersteller mit hinterlegter Vollständigkeitserklärung
ZSVR Pflichten für Hersteller, Hersteller/ Verkäufer verpackt Ware